Neuigkeiten, die die Zucht in der LG/ VRZ-DHS betreffen:

Hüftgelenks- Dysplasie bei Großrassen

Mitteilung des Zuchtbuchamtes vom 23.08.2017:

 

Für Züchter von Großrassen:

 

Hunde mit C-Hüfte dürfen nur mit A-Hüften verpaart werden.

Verpaarungen C/B oder gar C/C erhalten keine Zuchtpapiere

DNA-Profil

Anlässlich der Mitgliederversammlung vom 15.10.2016 bat der Vorsitzende der LG VRZ-DHS-OST darum - sofern möglich -, dass auch der (externe) Gegenpart (meistens Rüde) ein DNA-Profil vorweist.

Bezüglich der Hinterlegung von DNA-Profilen wird auf den Beschluss der Mitgliederversammlung 2014 verwiesen.

 

Hüftgelenks- Dysplasie

Der Befund der HD-Auswertungsstelle, kann wie folgt beschrieben sein:

HD 0 = frei uneingeschränkt zuchtfähig HD 0 A 

HD 1 = Übergangsform uneingeschränkt zuchtfähig HD 1 B 

HD 2 = Leicht zuchtfähig HD 2 C 

HD 3 = mittel Zuchtverbot HD 3 D 

HD 4 = schwer Zuchtverbot HD 4 E 

 

 

Ellenbogengelenks- Dysplasie

ED 0 = frei frei uneingeschränkt zuchtfähig

ED 1 = Übergangsform uneingeschränkt zuchtfähig

ED 2 = leicht Grad 1 = I zuchtfähig

ED 3 = mittel Grad 2 = II zuchtfähig

ED 4 = schwer Grad 3 = III Zuchtverbot

JULI 2014

ACHTUNG
Änderung ab 01.07.2014 im gesamten VRZ-DHS

 

ALLE FRANZÖSISCHEN BULLDOGGENm,
MÜSSEN "Keilwirbel" untersucht sein!

Desweiteren ...
ALLE Rassen unter 45cm MÜSSEN "Patella" untersucht sein!

Nur mit oben benannten Untersuchungen,

zu den zusätzlich bestimmten Untersuchungen,

bei den betroffenen Rassen - gibt es ab 01.07.2014 die Zuchtzulassung!

Im Sinne unserer Hunde, und zukünftigen Welpenbesitzern,
sollten diese Änderungen, im Sinne aller sein - um weiterhin
die Zucht und die Rassen, zu verbessern,  bzw. zu erhalten!

JANUAR 2014
Im Rahmen der letzten Mitgliederversammlung der Landesgruppe Ost des VRZ e.V. wurde mehrheitlich beschlossen, dass ab dem Jahr 2014 für alle neu in die Zucht gehenden Tiere die Hinterlegung des DNA-Profils zur Pflicht wird.

 
Dieses DNA-Profil ermöglicht einerseits eine zweifelsfreie Identifikation, zum anderen kann durch den Vergleich des genetischen Fingerabdrucks der Familienmitglieder die Abstammung sicher nachgewiesen werden
 
Das bedeutet für Zertifizierte Zuchtstätten:
 
Für alle Zuchttiere, die ab dem 01.01.2014 in die Zucht gehen, soll ein DNA-Profil im Rahmen der Zuchttauglichkeitsprüfung vorgelegt werden.
 
Für alle übrigen Zuchtstätten gilt diese Regelung ab dem 01.06.2014.
 
In beiden Fällen gilt: 
 
Bereits in der Zucht befindliche Tiere sind von dieser Regelung nicht betroffen!